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Finanzlexikon: embargo

embargo

Ein Embargo (v. span.: embargar in Beschlag nehmen, behindern) ist in der internationalen Wirtschaft und Politik die Unterbindung des Exportes von Waren oder Rohstoffen in und aus ein bestimmtes Land.

Normalerweise wird ein Embargo von einer Gruppe von Ländern gegen ein Land (oder gegen eine Gruppe von Ländern) ausgerufen, um es zu isolieren und seine Regierung durch wirtschaftliche Schwächung in innere Schwierigkeiten zu bringen. Der UN-Sicherheitsrat verwendet manchmal Embargos bzw. Sanktionen als Druckmittel gegen Länder, die gegen Völkerrecht verstoßen.

Ein Warenembargo wird oft als Waffe eines wirtschaftlich potenten Landes gegen mangelnde politische Botmäßigkeit des anderen (i.d.R. schwächeren) Landes eingesetzt. So verhängten die USA ein totales Embargo gegen Kuba.

Ein Rohstoffembargo (oder in organisierten Ländern ein abgestimmtes Zurückfahren der Exporte) dient mitunter Drittweltländern als letztes Mittel, sich gegen eine als ungerechtfertigt empfundene Preisfestlegung des Westens zu behaupten.

Weitere Formen sind das Transportembargo (Einstellung des Transports von Waren- und Postverkehr), Diplomatieembargo (Einstellung aller diplomatischer Kontakte) oder das Waffenembargo (Einstellung des Waffenhandels).

Die typische Reaktion auf eine Embargo ist die Entwicklung einer Autarkie, was in rohstoffarmen allerdings nur schwer oder gar nicht möglich ist.

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